Thema · Lernfeld 8 · AO 2025
Arbeitsrecht für Kaufleute für Büromanagement: Begriffe, Aufgaben, Formeln
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern — von Urlaub, Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung über Tarifvertrag und Betriebsrat bis zu Kündigung und Kündigungsschutz. Hier findest du die wichtigsten Begriffe dazu als Glossar (8 von 11 im Trainer), 10 typische Aufgabenstellungen, 1 Formeln und die Einordnung in Lernfeld und Abschlussprüfung.
Einordnung: Lernfeld und Abschlussprüfung
Arbeitsrecht gehört nach dem Rahmenlehrplan für Kaufleute für Büromanagement zu diesem Lernfeld:
Geprüft wird der Stoff damit in diesem Prüfungsbereich: Teil 2 „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten, 10 % der Endnote).
Im Trainer sind die 10 Aufgaben so zugeordnet: WiSo 10.
Quelle: Prüfungsbereiche, Dauer und Gewichtung nach BüroMKfAusbV vom 25.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62), §§ 7–16; Lernfelder und Stunden nach dem KMK-Rahmenlehrplan (KMK-Beschluss vom 27.09.2013 i. d. F. vom 20.03.2025).
Begriffe zu Arbeitsrecht
8 von 11 Karteikarten zu diesem Thema aus Büromausi — Begriff oder Frage oben, Erklärung darunter. Zum Lernen: erst den Begriff lesen, die Antwort im Kopf geben, dann vergleichen.
- Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
- Grundfrist für beide Seiten: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; in der Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich nach Betriebszugehörigkeit: 2 J. → 1 Monat, 5 J. → 2, 8 J. → 3, 10 J. → 4, 12 J. → 5, 15 J. → 6, 20 J. → 7 Monate, jeweils zum Monatsende. Jede Kündigung braucht Schriftform (§ 623 BGB).
- Kündigungsschutzgesetz — Geltung und Kündigungsgründe
- Gilt bei mehr als 10 Arbeitnehmenden im Betrieb (Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig) und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Dann muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit), verhaltensbedingt (Pflichtverstoß, meist nach Abmahnung) oder betriebsbedingt (Wegfall des Arbeitsplatzes, mit Sozialauswahl). Klagefrist: 3 Wochen nach Zugang.
- Besonderer Kündigungsschutz — für wen?
- Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG), Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen (Zustimmung des Integrationsamts), Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (ordentliche Kündigung ausgeschlossen), Auszubildende nach der Probezeit. Eine Kündigung ist dann nur ausnahmsweise mit behördlicher Zustimmung oder aus wichtigem Grund möglich.
- Abmahnung — Funktionen und Inhalt
- Vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel nötig. Drei Funktionen: Hinweis (konkretes Fehlverhalten mit Datum benennen), Rüge (Aufforderung, es künftig zu unterlassen), Warnung (Kündigung im Wiederholungsfall androhen). Gesetzlich formfrei, aus Beweisgründen schriftlich; kommt in die Personalakte.
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung (§ 626 BGB)
- Nur aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist — z. B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeit, beharrliche Arbeitsverweigerung. Frist: binnen 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes. Besteht ein Betriebsrat, ist er vorher anzuhören (§ 102 BetrVG) — sonst ist jede Kündigung unwirksam.
- Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz
- Mindesturlaub 24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Voller Anspruch nach 6 Monaten Wartezeit, vorher Teilurlaub (1/12 je vollem Monat). Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, Übertragung bis 31.03. nur aus dringenden Gründen; er verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Schwerbehinderte: 5 Tage Zusatzurlaub.
- Arbeitszeitgesetz — Pausen und Ruhezeit
- Ruhepausen: 30 Min. bei mehr als 6 Std., 45 Min. bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit, aufteilbar in Blöcke von mindestens 15 Min.; länger als 6 Std. am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Ruhezeit: mindestens 11 Std. zwischen zwei Arbeitstagen. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Die Höchstarbeitszeit wird derzeit politisch neu geregelt — aktuellen Stand prüfen.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen das volle Entgelt weiter (EFZG), sofern das Arbeitsverhältnis 4 Wochen bestanden hat; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Krankmeldung unverzüglich; dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss sie am folgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein — der Arbeitgeber ruft die eAU bei der Krankenkasse ab.
Die übrigen 3 Karten zu diesem Thema liegen im Trainer.
Im Trainer wiederholst du diese Karten mit Spaced Repetition — was sitzt, kommt seltener, was wackelt, bald wieder. Wie das funktioniert: Karteikarten für Kaufleute für Büromanagement.
Aufgaben zu Arbeitsrecht
Im Trainer gibt es 10 Aufgaben zu diesem Thema in 3 Formaten (Multiple Choice, Rechnung, Offen), nach Schwierigkeit: 2 leicht, 6 mittel, 2 schwer. Die Aufgabenstellungen — Lösungswege und Musterlösungen stehen im Trainer:
- Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
- Kündigungstermin nach § 622 BGB bestimmen
- Kündigungsschutzklage: Frist und Gericht
- Besonderer Kündigungsschutz einzelner Personengruppen
- Arbeitstag nach dem Arbeitszeitgesetz prüfen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Teilurlaub im Eintrittsjahr berechnen
- Betriebsrat: Größe, Wahlrecht und Beteiligungsrechte
- Tarifvertrag: Parteien, Arten und Prinzipien
- Abmahnung bei wiederholter Verspätung
Formeln zu Arbeitsrecht
- Urlaubsanspruch (anteilig)
Teilurlaub = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate; Urlaub bei Teilzeit = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × eigene Arbeitstage je Woche
Alle 48 Formeln nach Themenbereich: Formelsammlung.
Häufige Fragen zu Arbeitsrecht
Was ist Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern — von Urlaub, Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung über Tarifvertrag und Betriebsrat bis zu Kündigung und Kündigungsschutz. Bei Büromausi gehören 11 Karteikarten und 10 Aufgaben zu diesem Thema.
In welchem Lernfeld lernen Kaufleute für Büromanagement Arbeitsrecht?
Nach dem Rahmenlehrplan (Fassung vom 20.03.2025) in Lernfeld 8 „Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen“ (2. Ausbildungsjahr, 80 Unterrichtsstunden).
Wird Arbeitsrecht in Teil 1 oder Teil 2 der Abschlussprüfung geprüft?
Geprüft wird der Stoff damit in diesem Prüfungsbereich: Teil 2 „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten, 10 % der Endnote). Im Trainer sind die 10 Aufgaben so zugeordnet: WiSo 10.
Welche Formeln brauche ich für Arbeitsrecht?
Zu Arbeitsrecht gehören vor allem: Urlaubsanspruch (anteilig). Jede Formel steht mit Erklärung und Beispiel in der Formelsammlung.
Welche Aufgaben gibt es zu Arbeitsrecht?
Im Trainer gibt es 10 Aufgaben zu Arbeitsrecht: 6 Multiple Choice, 1 Rechnung und 3 Offen, 2 davon als schwer eingestuft. Zum Beispiel: Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Kündigungstermin nach § 622 BGB bestimmen; Kündigungsschutzklage: Frist und Gericht.
Kann ich Arbeitsrecht kostenlos üben?
Die Begriffe auf dieser Seite kannst du frei lesen. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten sind insgesamt 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben. Alle übrigen Aufgaben und Karten gibt es mit dem Vollzugang.
Weiterlernen
Prüfungsteile mit diesem Stoff: Teil 2 · Wirtschafts- und Sozialkunde. Gelöste Beispielaufgaben zu allen Bereichen: Büromanagement Prüfungsfragen, speziell für Wirtschafts- und Sozialkunde: WiSo Prüfungsfragen.
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Arbeitsrecht mit dem Trainer üben
Bei Büromausi übst du die 10 Aufgaben mit Musterlösung und wiederholst die 11 Karteikarten mit Wiederholungsplan — zusammen mit Prüfungssimulationen nach AO 2025. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten: 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben.
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