Ausbildungsordnung · 2014 und 2025 im Vergleich

Büromanagement AO 2025: Was sich geändert hat

Seit dem 1. August 2025 gilt für neue Ausbildungsverhältnisse die Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 25.02.2025. Sie löst die Verordnung von 2013 (geändert 2014) ab und macht die gestreckte Abschlussprüfung, die bisher über eine Erprobungsverordnung lief, zu Dauerrecht. Aufbau und Gewichtung der Prüfung bleiben gleich; neu sind vor allem die Standardberufsbildpositionen, die Namen der zehn Wahlqualifikationen und genauere Regeln für die Fachaufgabe. Hier stehen alte und neue Regeln nebeneinander, mit Fundstelle.

  • In Kraft seit 01.08.2025
  • Prüfung: Aufbau und Gewichtung unverändert
  • 10 Wahlqualifikationen umbenannt

Die Änderungen auf einen Blick

Ausbildung und Prüfung nach der Verordnung von 2013/2014 und nach der BüroMKfAusbV 2025. Paragrafen beziehen sich auf die Verordnung von 2025.

Merkmalbis 31.07.2025ab 01.08.2025
RechtsgrundlageBüromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11.12.2013 (BGBl. I S. 4125), geändert durch Verordnung vom 16.06.2014 (BGBl. I S. 791); in Kraft seit 01.08.2014BüroMKfAusbV vom 25.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62); in Kraft seit 01.08.2025, die alte Verordnung trat zugleich außer Kraft (§ 19)
Rechtlicher Status der Prüfunggestreckte Abschlussprüfung über eine befristete ErprobungsverordnungGrund- und Änderungsverordnung zu einer Verordnung zusammengeführt; die gestreckte Abschlussprüfung ist Dauerrecht (§§ 7–16)
Gilt fürAusbildungsverhältnisse, die vor dem 01.08.2025 begonnen habenAusbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2025 beginnen
Ausbildungsdauerdrei Jahredrei Jahre (§ 2)
Wahlqualifikationenzehn Wahlqualifikationen, zwei davon im Ausbildungsvertrag festgelegtweiterhin zwei aus zehn, Richtwert je fünf Monate; alle zehn handlungsorientiert umbenannt (§ 4 Abs. 1 und 3)
Integrative Inhaltenoch ohne die neuen Standardberufsbildpositionenneue Standardberufsbildpositionen: Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht; Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; digitalisierte Arbeitswelt — dazu Arbeitsorganisation und Informationsmanagement sowie Zusammenarbeit und Kommunikation (§ 4 Abs. 4)
Teil 1gleicher Prüfungsbereich, gleiche Dauer und Gewichtung„Informationstechnisches Büromanagement“, ganzheitlicher Arbeitsauftrag, computergestützt, 120 Minuten, 25 % (§§ 9, 15)
Teil 2 schriftlichgleich„Kundenbeziehungsprozesse“, 150 Minuten, 30 % (§§ 12, 15)
FachaufgabeReport-Variante oder klassische Variante, fallbezogenes Fachgespräch; Dauer und Gewichtung wie heute„Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“: fallbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten, 35 %; beide Varianten bleiben. § 13 präzisiert: sieben ausdrücklich genannte Anforderungen, „komplexe“ Fachaufgabe, Report höchstens drei Seiten, Ausbildende bestätigen Eigenständigkeit und inhaltliche Passung zur Wahlqualifikation, Abgabe spätestens am ersten Tag von Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkundegleich60 Minuten, 10 % (§§ 14, 15)
BerufsschuleRahmenlehrplan (KMK-Beschluss vom 27.09.2013): 13 Lernfelder, 880 UnterrichtsstundenRahmenlehrplan (KMK-Beschluss vom 27.09.2013 i. d. F. vom 20.03.2025): 13 Lernfelder, 880 Unterrichtsstunden; Nummern gleich, Titel teils angepasst

Quellen: Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV) vom 25.02.2025, BGBl. 2025 I Nr. 62 (gesetze-im-internet.de); Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11.12.2013 (BGBl. I S. 4125), geändert durch Verordnung vom 16.06.2014 (BGBl. I S. 791); außer Kraft seit 01.08.2025 (§ 19 BüroMKfAusbV); IHK Region Stuttgart: Neuordnung Kaufleute für Büromanagement.

Was die Änderungen für dich bedeuten

Die Prüfung bleibt, wie sie war. Teil 1 „Informationstechnisches Büromanagement“ mit 120 Minuten und 25 %, „Kundenbeziehungsprozesse“, die „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ und WiSo haben dieselbe Dauer und Gewichtung wie vorher (§ 15). Übungsmaterial und ältere Prüfungen passen im Aufbau also weiter — nur die Rechtswerte darin musst du prüfen.

Dauerrecht statt Erprobung. Die gestreckte Prüfung war bisher in einer befristeten Erprobungsverordnung geregelt. Seit 2025 steht sie unbefristet in der Ausbildungsordnung; Grund- und Änderungsverordnung sind zu einer Verordnung zusammengeführt.

Neue Standardberufsbildpositionen. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit und die digitalisierte Arbeitswelt werden während der ganzen Ausbildung integrativ vermittelt (§ 4 Abs. 4). Die übrigen Inhalte sind überwiegend redaktionell angepasst und im Wesentlichen unverändert.

Fachaufgabe genauer geregelt. § 13 nennt sieben Anforderungen ausdrücklich, spricht von einer „komplexen“ Fachaufgabe und regelt den Report (höchstens drei Seiten, Bestätigung der Ausbildenden zu Eigenständigkeit und Passung zur Wahlqualifikation, Abgabe spätestens am ersten Tag von Teil 2). Alles dazu auf der Seite Fachaufgabe in der Wahlqualifikation.

Neue Namen für die Wahlqualifikationen. Die zehn Wahlqualifikationen bleiben, heißen aber handlungsorientiert — aus „Assistenz und Sekretariat“ wird „Assistenzaufgaben übernehmen“. Im Ausbildungsvertrag stehen bei neuen Verträgen die neuen Bezeichnungen.

Quelle: BüroMKfAusbV vom 25.02.2025, §§ 4, 7–19; IHK Region Stuttgart; IHK Heilbronn-Franken.

Die Wahlqualifikationen: alte und neue Namen

Bezeichnungen der Wahlqualifikationen bis 31.07.2025 und nach § 4 Abs. 3 BüroMKfAusbV 2025. Die Wahlqualifikationen 9 und 10 sind typisch für den öffentlichen Dienst.

Nr.bis 31.07.2025ab 01.08.2025
WQ 1Auftragssteuerung und -koordinationAuftragsprozess steuern
WQ 2Kaufmännische Steuerung und KontrolleInstrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
WQ 3Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmenkaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen
WQ 4Einkauf und LogistikEinkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen
WQ 5Marketing und VertriebMarketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten
WQ 6Personalwirtschaftpersonalwirtschaftliche Prozesse umsetzen
WQ 7Assistenz und SekretariatAssistenzaufgaben übernehmen
WQ 8Öffentlichkeitsarbeit und VeranstaltungsmanagementÖffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen
WQ 9Verwaltung und RechtAufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden
WQ 10Öffentliche FinanzwirtschaftHaushaltsmittel planen und bewirtschaften

Quellen: Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV) vom 25.02.2025, BGBl. 2025 I Nr. 62 (gesetze-im-internet.de); IHK Heilbronn-Franken: Kaufmann für Büromanagement ab 2025.

Lernfelder: Nummern bleiben

Auch der Rahmenlehrplan der Berufsschule wurde angepasst (KMK-Beschluss vom 27.09.2013 i. d. F. vom 20.03.2025). Anzahl und Nummern der Lernfelder sind gleich geblieben — 13 Lernfelder mit zusammen 880 Unterrichtsstunden —, einzelne Titel sind neu formuliert. Ein Lernfeld aus älteren Unterlagen findest du also unter derselben Nummer wieder:

Woran du veraltete Lernmaterialien erkennst

  • Die Wahlqualifikationen tragen die alten Namen, etwa „Assistenz und Sekretariat“ oder „Öffentliche Finanzwirtschaft“.
  • Die gestreckte Prüfung wird als Erprobung beschrieben.
  • Bei der Fachaufgabe fehlen die sieben Anforderungen aus § 13 oder die Regeln zur Bestätigung und Abgabe des Reports.
  • Rechtswerte sind alt — Mindestlohn, Minijob-Grenze, Sozialversicherung, Reisekostenpauschalen oder die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, die seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV acht statt zehn Jahre beträgt. Das hängt nicht an der Ausbildungsordnung, ist aber der häufigste Fehler in alten Unterlagen.

Solche Materialien sind nicht wertlos — Aufbau und Gewichtung der Prüfung, DIN-5008-Grundregeln, Kalkulationsschemata und Buchungssätze passen weiter. Den aktuellen Ablauf findest du unter Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement, die Lernfelder unter Lernfelder nach dem Rahmenlehrplan und die Prüfungsthemen unter Themen für Kaufleute für Büromanagement.

Häufige Fragen zur AO 2025

Seit wann gilt die neue Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement?

Die BüroMKfAusbV vom 25.02.2025 ist am 1. August 2025 in Kraft getreten; gleichzeitig trat die Verordnung vom 11. Dezember 2013 (geändert 2014) außer Kraft (§ 19). Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Tag beginnen. Ob für dein Ausbildungsverhältnis noch die alte Ordnung gilt, sagt dir deine IHK.

Hat sich die Abschlussprüfung geändert?

Im Aufbau und in der Gewichtung nicht. Teil 1 „Informationstechnisches Büromanagement“ (120 Minuten, 25 %), „Kundenbeziehungsprozesse“ (150 Minuten, 30 %), „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ (Fachgespräch 20 Minuten, 35 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, 10 %) bleiben, wie sie waren. Neu ist, dass die gestreckte Prüfung jetzt Dauerrecht ist, und § 13 zur Fachaufgabe ist genauer gefasst.

Was bedeutet „Dauerrecht statt Erprobung“?

Die gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 lief bisher über eine befristete Erprobungsverordnung. Mit der Verordnung von 2025 wurden Grund- und Änderungsverordnung zu einer Verordnung zusammengeführt; die gestreckte Prüfung steht jetzt unbefristet in der Ausbildungsordnung selbst (§§ 7–16).

Was ist neu an der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation?

Beide Varianten bleiben. § 13 nennt jetzt sieben Anforderungen ausdrücklich — erfassen, erörtern, Lösungswege entwickeln und begründen, kunden- und serviceorientiert handeln, wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen, Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen, reflektieren und bewerten. Die Fachaufgabe muss „komplex“ sein, der Report hat höchstens drei Seiten, die Ausbildenden bestätigen Eigenständigkeit und inhaltliche Passung zur Wahlqualifikation, und die Reporte gehen spätestens am ersten Tag von Teil 2 an den Prüfungsausschuss.

Wie heißen die Wahlqualifikationen jetzt?

1. Auftragsprozess steuern; 2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen; 3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen; 4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen; 5. Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten; 6. personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen; 7. Assistenzaufgaben übernehmen; 8. Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen; 9. Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden; 10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Abs. 3). Inhaltlich sind sie weitgehend gleich geblieben, die Namen sind handlungsorientiert formuliert.

Gibt es eine Zwischenprüfung?

Nein. Die Abschlussprüfung ist gestreckt: Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und zählt bereits 25 % der Endnote (§§ 7, 15).

Sind alte Prüfungsaufgaben noch brauchbar?

Im Aufbau ja — Prüfungsbereiche, Zeiten und Gewichtung haben sich nicht geändert. Prüfen solltest du die Rechtswerte darin: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Sozialversicherungswerte, Reisekostenpauschalen und Aufbewahrungsfristen ändern sich unabhängig von der Ausbildungsordnung.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 24.10.2026 gegen den Verordnungstext und die verlinkten IHK-Seiten. Ohne Gewähr — verbindlich sind die Verordnung und die Vorgaben deiner IHK.

Nach AO 2025 üben

Büromausi ist auf die AO 2025 gebaut: Simulationen für Teil 1 und WiSo in Prüfungslänge, „Kundenbeziehungsprozesse“ in zwei Übungsblöcken, ein eigener Bereich für die Fachaufgabe und alle Aufgaben den 13 Lernfeldern zugeordnet. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten: 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben.

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