Formel · Personal & Entgelt
Brutto-Netto-Abrechnung
Die Brutto-Netto-Abrechnung zieht vom Bruttoentgelt die Steuern (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab; nach weiteren Abzügen wie VL-Sparraten bleibt der Auszahlungsbetrag.
Bruttoentgelt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − AN-Anteil Sozialversicherung = Nettoentgelt − sonstige Abzüge = Auszahlungsbetrag
Lohnsteuer kommt aus der Tabelle (Steuerklasse), Kirchensteuer 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer. Sonstige Abzüge: z. B. VL-Sparrate, Vorschuss. Der AG-Anteil wird nicht abgezogen.
Brutto-Netto-Abrechnung berechnen: Beispiel und Rechner
Beispiel — gegeben: Bruttoentgelt pro Monat 3.000,00 €, Lohnsteuer laut Tabelle 330,00 €, Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 20 %, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 20 %.
Rechenweg
- SV-Anteil Arbeitnehmer: 3.000,00 € × 20 % = 600,00 €
- Nettoentgelt: 3.000,00 € − 330,00 € − 600,00 € = 2.070,00 €
- Arbeitgeberkosten: 3.000,00 € + 3.000,00 € × 20 % (600,00 €) = 3.600,00 €
Ergebnis Nettoentgelt = 2.070,00 €
Die Beitragssätze und die Lohnsteuer ändern sich jährlich — die Werte hier sind Beispielwerte. Rechne mit den Werten, die deine Aufgabe nennt.
Typische Fehler bei Brutto-Netto-Abrechnung
- Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Brutto abziehen — er wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.
- Beitragssätze aus einem anderen Jahr verwenden oder den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 % ab 23 Jahren) vergessen.
- Kirchensteuer vom Brutto statt von der Lohnsteuer berechnen (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer).
Wo Brutto-Netto-Abrechnung in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 8: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Personal planen, beschaffen und verwalten, Arbeitsverträge und Entgeltabrechnungen bearbeiten und arbeitsrechtliche Regeln anwenden.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 8 (Teil 2 / WiSo). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Kundenbeziehungsprozesse · Auftrag, Kunde & Personal · Wirtschafts- & Sozialkunde.
Die Begriffe dazu
- Entgeltabrechnung: vom Brutto zum Auszahlungsbetrag
- Bruttoentgelt (Gehalt + Zulagen + steuerpflichtige Sachbezüge) − Lohnsteuer − ggf. Solidaritätszuschlag − ggf. Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) − Arbeitnehmeranteile zur KV, PV, RV und AV = Nettoentgelt − sonstige Abzüge (z. B. Vorschuss, vermögenswirksame Sparleistung) = Auszahlungsbetrag.
- Tarifvertrag — Parteien, Arten, Günstigkeitsprinzip
- Parteien: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (Flächentarif) oder einzelner Arbeitgeber (Firmentarif) — Grundlage ist die Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Manteltarifvertrag: Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung; Entgelttarifvertrag: Löhne und Gehälter. Günstigkeitsprinzip: Abweichungen sind nur zugunsten der Arbeitnehmenden zulässig, sofern der Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthält (§ 4 Abs. 3 TVG). Während der Laufzeit gilt Friedenspflicht.
- Betriebsrat — Wahl und Beteiligungsrechte
- Wird gewählt in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmenden, von denen 3 wählbar sind (§ 1 BetrVG); Amtszeit 4 Jahre. Mitbestimmung (ohne Zustimmung keine Umsetzung) in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG: Arbeitszeitlage, Pausen, Urlaubsgrundsätze, Überwachungstechnik, Entgeltgrundsätze. Bei Einstellung und Versetzung kann er in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmenden die Zustimmung verweigern (§ 99); vor jeder Kündigung ist er anzuhören und kann widersprechen (§ 102). Ergebnis gemeinsamer Regelungen: Betriebsvereinbarung.
- Die fünf Zweige der Sozialversicherung und ihre Träger
- Krankenversicherung (Krankenkassen), Pflegeversicherung (Pflegekassen bei den Krankenkassen), Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung), Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit), Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, im öffentlichen Dienst Unfallkassen). Die Beiträge zieht die Krankenkasse als Einzugsstelle ein — außer zur Unfallversicherung.
- SV-Beitragssätze 2026
- KV 14,6 % + Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % — jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme PV in Sachsen; Kinderlosenzuschlag nur Arbeitnehmer). Unfallversicherung: Arbeitgeber allein, Beitrag nach Gefahrklasse und Lohnsumme.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 32 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- AGG-konforme Formulierung einer Stellenanzeige
- Zeugnissprache richtig deuten
- Entgeltabrechnung Steuerklasse I, kinderlos, mit Kirchensteuer
- Stellenanzeige für den Kundenservice entwerfen
- Entgeltabrechnung über der BBG der Krankenversicherung
- Brutto- und Nettopersonalbedarf im Kundenservice
- Vorteile der internen Personalbeschaffung
- Entgeltabrechnung mit vermögenswirksamen Leistungen
Verwandte Formeln
- Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil)
Beitrag = beitragspflichtiges Entgelt (höchstens bis zur BBG) × Beitragssatz; AN-Anteil = AG-Anteil = Beitrag ÷ 2 - Prozentwert und Prozentsatz
Prozentwert = Grundwert × Prozentsatz ÷ 100; Prozentsatz = Prozentwert ÷ Grundwert × 100; Grundwert = Prozentwert × 100 ÷ Prozentsatz - Personalbedarf (brutto/netto)
Bruttopersonalbedarf = Einsatzbedarf + Reservebedarf; Nettopersonalbedarf = Bruttobedarf − (Personalbestand − Abgänge + Zugänge) - Fluktuationsquote
Abgänge im Zeitraum ÷ Ø Personalbestand × 100 - Krankenquote
Krankheitstage ÷ Soll-Arbeitstage × 100 - Urlaubsanspruch (anteilig)
Teilurlaub = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate; Urlaub bei Teilzeit = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × eigene Arbeitstage je Woche
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Brutto-Netto-Abrechnung?
Brutto-Netto-Abrechnung: Bruttoentgelt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − AN-Anteil Sozialversicherung = Nettoentgelt − sonstige Abzüge = Auszahlungsbetrag — Lohnsteuer kommt aus der Tabelle (Steuerklasse), Kirchensteuer 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer. Sonstige Abzüge: z. B. VL-Sparrate, Vorschuss. Der AG-Anteil wird nicht abgezogen.
Wie sieht ein Rechenbeispiel für Brutto-Netto-Abrechnung aus?
Gegeben: Bruttoentgelt pro Monat 3.000,00 €, Lohnsteuer laut Tabelle 330,00 €, Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 20 %, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 20 %. Rechenweg: SV-Anteil Arbeitnehmer: 3.000,00 € × 20 % = 600,00 €; Nettoentgelt: 3.000,00 € − 330,00 € − 600,00 € = 2.070,00 €; Arbeitgeberkosten: 3.000,00 € + 3.000,00 € × 20 % (600,00 €) = 3.600,00 €. Ergebnis: Nettoentgelt = 2.070,00 €.
Welche Fehler passieren bei Brutto-Netto-Abrechnung häufig?
Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Brutto abziehen — er wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen. Beitragssätze aus einem anderen Jahr verwenden oder den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 % ab 23 Jahren) vergessen. Kirchensteuer vom Brutto statt von der Lohnsteuer berechnen (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer).
Wie sieht eine Brutto-Netto-Abrechnung 2026 als Beispiel aus?
Sachbearbeiterin der Kontorhaus Brandt GmbH in Bremen, 28 Jahre, kinderlos, kirchensteuerpflichtig, 3.200 € brutto. Laut Aufgabe 352,00 € Lohnsteuer, kein Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 9 %: 31,68 €. SV-Anteil Arbeitnehmerin mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag: KV 8,75 % = 280,00 €, RV 9,3 % = 297,60 €, AV 1,3 % = 41,60 €, PV 2,4 % = 76,80 €, zusammen 696,00 €. Netto: 3.200 € − 352,00 € − 31,68 € − 696,00 € = 2.120,32 €. Nach 40 € VL-Sparrate werden 2.080,32 € überwiesen.
Wie kommt die Entgeltabrechnung in der Prüfung Büromanagement vor?
Als personalbezogene Aufgabe in Teil 2 (Kundenbeziehungsprozesse) und im Prüfungsbereich WiSo (Sozialversicherung). Lohnsteuer und Beitragssätze werden in der Aufgabe vorgegeben — gefragt ist das richtige Schema, die Unterscheidung AN-/AG-Anteil und oft die Arbeitgeberbelastung. In der Wahlqualifikation „personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen“ auch im Fachgespräch.
In welchem Lernfeld kommt Brutto-Netto-Abrechnung vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 8 „Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen“ (2. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2 / WiSo).
Welche Formeln gehören noch zu Personal & Entgelt?
Zum Bereich Personal & Entgelt zählen außerdem: Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil), Personalbedarf (brutto/netto), Fluktuationsquote, Krankenquote, Urlaubsanspruch (anteilig).
Rechnen statt nachschlagen
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