Formel · Prozent- & Zinsrechnung
Verzugszinsen
Verzugszinsen sind gesetzliche Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht; ihre Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkten (ohne Verbraucherbeteiligung) bzw. plus 5 Prozentpunkten (mit Verbraucher, § 288 BGB).
Verzugszinsen = Forderung × (Basiszinssatz + 9 bzw. 5 Prozentpunkte) × Verzugstage ÷ (100 × 360)
§ 288 BGB: + 9 Prozentpunkte, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (B2B), + 5 Prozentpunkte mit Verbraucher. Basiszinssatz seit 01.07.2026: 1,52 % → B2B 10,52 %, B2C 6,52 %. B2B zusätzlich 40 € Verzugspauschale. Tage: Prüfungsaufgaben rechnen meist kaufmännisch mit 360 Tagen, in der Praxis (Gericht, Inkasso) wird taggenau mit 365 Tagen gerechnet — die Aufgabe gibt die Methode vor.
Verzugszinsen berechnen: Beispiel und Rechner
Beispiel — gegeben: Offener Betrag 8.400,00 €, Zinssatz pro Jahr 10 %, Verzugstage 45 Tage.
Rechenweg
- 8.400,00 € × 10 × 45 ÷ (100 × 360) = 105,00 €
Ergebnis Verzugszinsen = 105,00 €
Typische Fehler bei Verzugszinsen
- Den veralteten Basiszinssatz nehmen: Er wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst; seit 01.07.2026 beträgt er 1,52 %.
- Den Verzug zu früh beginnen lassen — er beginnt mit Mahnung, mit Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Termins oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur, wenn darauf in der Rechnung hingewiesen wurde).
- B2B und B2C verwechseln: Ist ein Verbraucher Schuldner, gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und keine 40-€-Pauschale.
Wo Verzugszinsen in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 3: Aufträge bearbeiten und Lernfeld 9: Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten. Kundenanfragen kundenorientiert bearbeiten, Angebote kalkulieren, Aufträge abwickeln und den Zahlungseingang überwachen.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 3 (Teil 1 / Teil 2) und Lernfeld 9 (Teil 2). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Abschlussprüfung Teil 1 · Kundenbeziehungsprozesse · Auftrag, Kunde & Personal · Kundenbeziehungsprozesse · Kaufmännische Steuerung.
Die Begriffe dazu
- Wann tritt Zahlungsverzug ein? (§ 286 BGB)
- Mit Mahnung nach Fälligkeit — ohne Mahnung bei kalendermäßig bestimmtem Termin („zahlbar bis 30.11.2026“), bei ernsthafter Zahlungsverweigerung oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (gegenüber Verbrauchern nur, wenn darauf in der Rechnung hingewiesen wurde). Folgen: Verzugszinsen, Verzugsschaden, nach Nachfrist Rücktritt.
- Verzugszinsen berechnen (§ 288 BGB)
- Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Geschäft zwischen Unternehmen: 9 Prozentpunkte darüber plus 40 € Pauschale. Basiszinssatz Stand 01.07.2026: 1,52 % → B2B 10,52 %. Zinsen = Kapital × Zinssatz × Tage ÷ (100 × 360): 12.000 € × 10,52 × 30 ÷ 36.000 = 105,20 €. Den Basiszinssatz passt die Bundesbank halbjährlich an.
- Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)
- Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger · Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden · Ausstellungsdatum · fortlaufende Rechnungsnummer · Menge und handelsübliche Bezeichnung · Zeitpunkt der Lieferung/Leistung · Nettoentgelt nach Steuersätzen getrennt und vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Skonto) · Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung.
- Kleinbetragsrechnung — Grenze und Angaben
- Bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) genügen: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung, Bruttobetrag und Steuersatz. Empfängeradresse, Rechnungsnummer und Steuernummer dürfen fehlen — Vorsteuerabzug bleibt möglich (Steuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen).
- E-Rechnung im B2B — die Fristen
- Seit 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellungspflicht: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle. E-Rechnung = strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) — ein PDF per Mail ist KEINE E-Rechnung. Ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 32 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- Bindung an ein Angebot ohne Frist beurteilen
- Listenverkaufspreis per Vorwärtskalkulation ermitteln
- Angebot aus einer Kundenanfrage kalkulieren
- Höchstzulässigen Bezugspreis rückwärts kalkulieren
- Gewinn per Differenzkalkulation prüfen
- Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
- Kleinbetragsrechnung im Showroom ausstellen
- Zahlungseingang mit Skontoabzug prüfen
Verwandte Formeln
- Kaufmännische Zinsformel
Zinsen = Kapital × Zinssatz × Tage ÷ (100 × 360) - Skonto-Effektivverzinsung
Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) - Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer und Skonto
Umsatzsteuer = Nettobetrag × 19 ÷ 100; Rechnungsbetrag = Nettobetrag + Umsatzsteuer; Überweisungsbetrag = Rechnungsbetrag − Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100 - Prozentwert und Prozentsatz
Prozentwert = Grundwert × Prozentsatz ÷ 100; Prozentsatz = Prozentwert ÷ Grundwert × 100; Grundwert = Prozentwert × 100 ÷ Prozentsatz - Vermehrter und verminderter Grundwert
Grundwert = vermehrter Grundwert ÷ (100 + p) × 100; Grundwert = verminderter Grundwert ÷ (100 − p) × 100 - Dreisatz
proportional: gesuchter Wert = bekannter Wert ÷ bekannte Menge × neue Menge; umgekehrt proportional: gesuchter Wert = bekannter Wert × bekannte Menge ÷ neue Menge - Gewogener Durchschnitt
Σ (Wert × Gewicht) ÷ Σ Gewichte - Verteilungsrechnung
Wert je Teil = Gesamtbetrag ÷ Summe der Teile; Anteil = Wert je Teil × Teile des Beteiligten
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Verzugszinsen?
Verzugszinsen: Verzugszinsen = Forderung × (Basiszinssatz + 9 bzw. 5 Prozentpunkte) × Verzugstage ÷ (100 × 360) — § 288 BGB: + 9 Prozentpunkte, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (B2B), + 5 Prozentpunkte mit Verbraucher. Basiszinssatz seit 01.07.2026: 1,52 % → B2B 10,52 %, B2C 6,52 %. B2B zusätzlich 40 € Verzugspauschale. Tage: Prüfungsaufgaben rechnen meist kaufmännisch mit 360 Tagen, in der Praxis (Gericht, Inkasso) wird taggenau mit 365 Tagen gerechnet — die Aufgabe gibt die Methode vor.
Wie sieht ein Rechenbeispiel für Verzugszinsen aus?
Gegeben: Offener Betrag 8.400,00 €, Zinssatz pro Jahr 10 %, Verzugstage 45 Tage. Rechenweg: 8.400,00 € × 10 × 45 ÷ (100 × 360) = 105,00 €. Ergebnis: Verzugszinsen = 105,00 €.
Welche Fehler passieren bei Verzugszinsen häufig?
Den veralteten Basiszinssatz nehmen: Er wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst; seit 01.07.2026 beträgt er 1,52 %. Den Verzug zu früh beginnen lassen — er beginnt mit Mahnung, mit Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Termins oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur, wenn darauf in der Rechnung hingewiesen wurde). B2B und B2C verwechseln: Ist ein Verbraucher Schuldner, gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und keine 40-€-Pauschale.
Wie sieht ein Praxisbeispiel für Verzugszinsen aus?
Die Hafenlogistik Nord GmbH zahlt eine Rechnung der Kontorhaus Brandt GmbH über 14.280 € 40 Tage zu spät. Beide sind Unternehmen, also gilt der Basiszinssatz 1,52 % + 9 Prozentpunkte = 10,52 %. Verzugszinsen: 14.280 € × 10,52 × 40 ÷ 36.000 ≈ 166,92 €. Dazu kommt die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB), zusammen 206,92 €. Wäre der Schuldner ein Verbraucher, gälten 6,52 % und keine Pauschale.
Wie hoch ist der Verzugszins 2026?
Seit dem 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 % (Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank). Damit liegt der gesetzliche Verzugszins im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bei 10,52 % und bei Beteiligung eines Verbrauchers bei 6,52 % pro Jahr. Der nächste Stichtag für eine Anpassung ist der 01.01.2027.
Wie kommen Verzugszinsen in der Prüfung Büromanagement vor?
In Teil 2 (Kundenbeziehungsprozesse) beim Zahlungsverzug eines Kunden: Verzugseintritt prüfen, Verzugszinsen und Pauschale berechnen, Mahnschreiben formulieren und das gerichtliche Mahnverfahren einordnen. Der Basiszinssatz wird in der Regel in der Aufgabe genannt.
In welchem Lernfeld kommt Verzugszinsen vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 3 „Aufträge bearbeiten“ (1. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 1 / Teil 2) und Lernfeld 9 „Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten“ (3. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2).
Welche Formeln gehören noch zu Prozent- & Zinsrechnung?
Zum Bereich Prozent- & Zinsrechnung zählen außerdem: Prozentwert und Prozentsatz, Vermehrter und verminderter Grundwert, Dreisatz, Gewogener Durchschnitt, Verteilungsrechnung, Kaufmännische Zinsformel.
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