Formel · Personal & Entgelt
Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil)
Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet und grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen; die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
Beitrag = beitragspflichtiges Entgelt (höchstens bis zur BBG) × Beitragssatz; AN-Anteil = AG-Anteil = Beitrag ÷ 2
2026: KV 14,6 % + Zusatzbeitrag (kassenindividuell, Ø 2,9 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % — je zur Hälfte; Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % PV allein, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen einen geringeren AN-Anteil (Sachsen: andere PV-Aufteilung). BBG je Monat: KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 €. Unfallversicherung und Umlagen trägt der AG allein.
Typische Fehler bei Sozialversicherungsbeiträge
- Die Beitragsbemessungsgrenze ignorieren: Über 5.812,50 € im Monat (KV/PV) bzw. 8.450 € (RV/AV, 2026) bleibt das Entgelt beitragsfrei.
- Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung halbieren — die 0,6 % trägt der Arbeitnehmer allein.
- Den Zusatzbeitrag der Krankenkasse vergessen oder ganz dem Arbeitnehmer zuordnen; er wird ebenfalls hälftig geteilt. Gerechnet wird mit dem Satz der eigenen Kasse, der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Wo Sozialversicherungsbeiträge in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 8: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Personal planen, beschaffen und verwalten, Arbeitsverträge und Entgeltabrechnungen bearbeiten und arbeitsrechtliche Regeln anwenden.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 8 (Teil 2 / WiSo). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Kundenbeziehungsprozesse · Auftrag, Kunde & Personal · Wirtschafts- & Sozialkunde.
Die Begriffe dazu
- Entgeltabrechnung: vom Brutto zum Auszahlungsbetrag
- Bruttoentgelt (Gehalt + Zulagen + steuerpflichtige Sachbezüge) − Lohnsteuer − ggf. Solidaritätszuschlag − ggf. Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) − Arbeitnehmeranteile zur KV, PV, RV und AV = Nettoentgelt − sonstige Abzüge (z. B. Vorschuss, vermögenswirksame Sparleistung) = Auszahlungsbetrag.
- SV-Arbeitnehmeranteile 2026 — Rechenbeispiel
- 3.000 € brutto, kinderlos, 30 Jahre, Zusatzbeitrag 2,9 %: KV 7,3 % + 1,45 % = 262,50 € · RV 9,3 % = 279,00 € · AV 1,3 % = 39,00 € · PV 1,8 % + 0,6 % = 72,00 € → zusammen 652,50 € (21,75 %). Den Arbeitgeberanteil zahlt der Betrieb zusätzlich — ohne Kinderlosenzuschlag.
- Kündigungsschutzgesetz — Geltung und Kündigungsgründe
- Gilt bei mehr als 10 Arbeitnehmenden im Betrieb (Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig) und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Dann muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit), verhaltensbedingt (Pflichtverstoß, meist nach Abmahnung) oder betriebsbedingt (Wegfall des Arbeitsplatzes, mit Sozialauswahl). Klagefrist: 3 Wochen nach Zugang.
- Pflegeversicherung — Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge
- Arbeitnehmeranteil regulär 1,8 % (Sachsen 2,3 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte zusätzlich allein → 2,4 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem 2. bis zum 5. Kind je 0,25 Prozentpunkte Abschlag. Der Arbeitgeberanteil bleibt davon unberührt bei 1,8 % (Ausnahme Sachsen: 1,3 %).
- Minijob 2026
- Verdienstgrenze 603 € im Monat — sie ist an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €). Arbeitgeber zahlt Pauschalen an die Minijob-Zentrale (KV 13 %, RV 15 %, ggf. 2 % Pauschsteuer, Umlagen). Arbeitnehmer zahlen 3,6 % Eigenanteil zur RV, können sich aber befreien lassen. Kurzfristige Beschäftigung: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 32 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- AGG-konforme Formulierung einer Stellenanzeige
- Zeugnissprache richtig deuten
- Entgeltabrechnung Steuerklasse I, kinderlos, mit Kirchensteuer
- Stellenanzeige für den Kundenservice entwerfen
- Entgeltabrechnung über der BBG der Krankenversicherung
- Brutto- und Nettopersonalbedarf im Kundenservice
- Vorteile der internen Personalbeschaffung
- Entgeltabrechnung mit vermögenswirksamen Leistungen
Verwandte Formeln
- Brutto-Netto-Abrechnung
Bruttoentgelt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − AN-Anteil Sozialversicherung = Nettoentgelt − sonstige Abzüge = Auszahlungsbetrag - Prozentwert und Prozentsatz
Prozentwert = Grundwert × Prozentsatz ÷ 100; Prozentsatz = Prozentwert ÷ Grundwert × 100; Grundwert = Prozentwert × 100 ÷ Prozentsatz - Personalbedarf (brutto/netto)
Bruttopersonalbedarf = Einsatzbedarf + Reservebedarf; Nettopersonalbedarf = Bruttobedarf − (Personalbestand − Abgänge + Zugänge) - Fluktuationsquote
Abgänge im Zeitraum ÷ Ø Personalbestand × 100 - Krankenquote
Krankheitstage ÷ Soll-Arbeitstage × 100 - Urlaubsanspruch (anteilig)
Teilurlaub = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate; Urlaub bei Teilzeit = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × eigene Arbeitstage je Woche
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Sozialversicherungsbeiträge?
Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil): Beitrag = beitragspflichtiges Entgelt (höchstens bis zur BBG) × Beitragssatz; AN-Anteil = AG-Anteil = Beitrag ÷ 2 — 2026: KV 14,6 % + Zusatzbeitrag (kassenindividuell, Ø 2,9 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % — je zur Hälfte; Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % PV allein, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen einen geringeren AN-Anteil (Sachsen: andere PV-Aufteilung). BBG je Monat: KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 €. Unfallversicherung und Umlagen trägt der AG allein.
Welche Fehler passieren bei Sozialversicherungsbeiträge häufig?
Die Beitragsbemessungsgrenze ignorieren: Über 5.812,50 € im Monat (KV/PV) bzw. 8.450 € (RV/AV, 2026) bleibt das Entgelt beitragsfrei. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung halbieren — die 0,6 % trägt der Arbeitnehmer allein. Den Zusatzbeitrag der Krankenkasse vergessen oder ganz dem Arbeitnehmer zuordnen; er wird ebenfalls hälftig geteilt. Gerechnet wird mit dem Satz der eigenen Kasse, der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Wie sieht ein Praxisbeispiel für die SV-Beiträge 2026 aus?
Bruttoentgelt 3.200 €, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer: KV 280,00 €, RV 297,60 €, AV 41,60 €, PV 76,80 € (1,8 % + 0,6 %) = 696,00 € (21,75 %). Arbeitgeber: KV 280,00 €, RV 297,60 €, AV 41,60 €, PV 57,60 € = 676,80 € (21,15 %) — dazu Unfallversicherung und Umlagen. Die Kontorhaus Brandt GmbH kostet die Stelle also mindestens 3.876,80 € im Monat. Bei 6.000 € Brutto zählt für KV und PV nur die BBG von 5.812,50 €: KV-Anteil 508,59 €, für die RV aber die vollen 6.000 €: 558,00 €.
Welche Beitragssätze gelten 2026?
Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Pflegeversicherung 3,6 % (Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 %, Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25). Beitragsbemessungsgrenzen je Monat: KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 €. Minijob-Grenze 603 €.
Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge in der Prüfung abgefragt?
Im Prüfungsbereich WiSo vor allem als Wissensfrage (Zweige, Träger, wer zahlt was), in Teil 2 als Rechnung innerhalb der Entgeltabrechnung oder der Arbeitgeberbelastung. Die Sätze stehen meist in der Aufgabe; die Beitragsbemessungsgrenze muss man erkennen und anwenden können.
In welchem Lernfeld kommt Sozialversicherungsbeiträge vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 8 „Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen“ (2. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2 / WiSo).
Welche Formeln gehören noch zu Personal & Entgelt?
Zum Bereich Personal & Entgelt zählen außerdem: Brutto-Netto-Abrechnung, Personalbedarf (brutto/netto), Fluktuationsquote, Krankenquote, Urlaubsanspruch (anteilig).
Rechnen statt nachschlagen
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