Formel · Beschaffung & Lager

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist ein qualitativer Angebotsvergleich: Mehrere Kriterien wie Preis, Qualität, Lieferzeit und Service werden gewichtet, jedes Angebot wird je Kriterium bepunktet, und die Summe der gewichteten Punkte (Nutzwert) zeigt das insgesamt beste Angebot.

Formel

Nutzwert je Angebot = Σ (Gewichtung des Kriteriums × Punktwert)

Qualitativer Angebotsvergleich: Kriterien festlegen, gewichten (Summe 100 % bzw. 1), jedes Angebot bepunkten, gewichtete Punkte addieren. Höchster Nutzwert gewinnt.

  • Lernfeld 4 · 1. Jahr
  • Prüfung: Teil 1

Typische Fehler bei Nutzwertanalyse

  • Gewichtungen verwenden, die zusammen nicht 100 % (bzw. 1) ergeben.
  • Die Punkte ungewichtet addieren — dann zählt die Lieferzeit genauso viel wie der Preis.
  • Ein K.-o.-Kriterium (z. B. Mindestqualität, Liefertermin) nicht vorab prüfen: Ein Angebot, das es verfehlt, scheidet trotz hohem Nutzwert aus.

Wo Nutzwertanalyse in der Prüfung vorkommt

Die Formel gehört zu Lernfeld 4: Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen. Bedarf ermitteln, Bezugsquellen finden, Angebote vergleichen, rechtssicher bestellen und Störungen des Kaufvertrags bearbeiten.

In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 4 (Teil 1). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Abschlussprüfung Teil 1 · Wirtschafts- & Sozialkunde.

Die Begriffe dazu

Quantitativer vs. qualitativer Angebotsvergleich
Quantitativ: Bezugspreise je Angebot berechnen und vergleichen — immer für dieselbe Menge. Qualitativ: nicht in Euro messbare Kriterien wie Qualität, Lieferzeit, Zuverlässigkeit, Service, Umweltstandards, Standort. Entscheidung meist über eine Nutzwertanalyse, die beides zusammenführt.
Nutzwertanalyse — Vorgehen
1. Kriterien festlegen, 2. gewichten (Summe 100 %), 3. jedes Angebot je Kriterium bepunkten (z. B. 1–10), 4. Punkte × Gewichtung, 5. summieren — höchster Nutzwert gewinnt. Beispiel: Preis 40 % × 8 Punkte = 3,2. In Excel mit =SUMMENPRODUKT(Gewichte;Punkte).
Eigentumsvorbehalt — einfach, verlängert, erweitert
Einfach: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB). Verlängert: Bei Weiterverkauf tritt der Käufer die Forderung gegen seinen Kunden im Voraus an den Verkäufer ab. Erweitert: Vorbehalt gilt, bis ALLE Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bezahlt sind. Erlischt bei Verarbeitung, Verbrauch oder gutgläubigem Erwerb Dritter.
AGB — wann werden sie Vertragsbestandteil?
Gegenüber Verbrauchern nur bei ausdrücklichem Hinweis vor Vertragsschluss, zumutbarer Kenntnisnahme und Einverständnis (§ 305 BGB). Individuelle Absprachen haben Vorrang (§ 305b), überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c), unwirksame Klauseln ersetzt das Gesetz — der übrige Vertrag bleibt gültig (§ 306). Unter Unternehmern gilt § 305 Abs. 2 nicht (§ 310 Abs. 1): Es genügt eine Einbeziehung nach allgemeinen Regeln, z. B. ein deutlicher Hinweis im Angebot.
Vertragsarten im Büroalltag
Kaufvertrag: Eigentum gegen Geld. Mietvertrag: entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Kopierer, Büroräume). Leasingvertrag: Miete mit Sonderregeln, Leasinggeber bleibt Eigentümer. Dienstvertrag: Tätigkeit geschuldet, kein Erfolg (Steuerberatung). Werkvertrag: Erfolg geschuldet (Montage einer Empfangstheke, Website-Erstellung). Leihe: unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.

Damit üben

Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 26 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:

  • Bezugspreis für Kopierpapier kalkulierenRechnung · Mittel
  • Quantitativer Angebotsvergleich dreier StuhllieferantenRechnung · Schwer
  • Lieferantenauswahl mit der NutzwertanalyseRechnung · Mittel
  • Qualitative Kriterien im AngebotsvergleichMultiple Choice · Leicht
  • Mindest- und Meldebestand für VerbrauchsmaterialRechnung · Mittel
  • Lagerumschlag und Lagerdauer berechnenRechnung · Mittel
  • Eingangsrechnung sachlich und rechnerisch prüfenOffen · Schwer
  • Interne und externe Bezugsquellen unterscheidenMultiple Choice · Leicht

Verwandte Formeln

Häufige Fragen

Wie lautet die Formel für Nutzwertanalyse?

Nutzwertanalyse: Nutzwert je Angebot = Σ (Gewichtung des Kriteriums × Punktwert) — Qualitativer Angebotsvergleich: Kriterien festlegen, gewichten (Summe 100 % bzw. 1), jedes Angebot bepunkten, gewichtete Punkte addieren. Höchster Nutzwert gewinnt.

Welche Fehler passieren bei Nutzwertanalyse häufig?

Gewichtungen verwenden, die zusammen nicht 100 % (bzw. 1) ergeben. Die Punkte ungewichtet addieren — dann zählt die Lieferzeit genauso viel wie der Preis. Ein K.-o.-Kriterium (z. B. Mindestqualität, Liefertermin) nicht vorab prüfen: Ein Angebot, das es verfehlt, scheidet trotz hohem Nutzwert aus.

Wie sieht ein Praxisbeispiel für eine Nutzwertanalyse aus?

Die Kontorhaus Brandt GmbH gewichtet Preis 40 %, Qualität 30 %, Lieferzeit 20 % und Service 10 % (Punkte 1–10). Sitzwerk Möbel AG: 8 / 9 / 6 / 8 Punkte → 0,4 × 8 + 0,3 × 9 + 0,2 × 6 + 0,1 × 8 = 7,9. Lieferer B: 9 / 6 / 8 / 7 Punkte → 3,6 + 1,8 + 1,6 + 0,7 = 7,7. Sitzwerk hat den höheren Nutzwert und erhält den Zuschlag.

Wie wird die Nutzwertanalyse in der Prüfung Büromanagement abgefragt?

In Teil 1 meist als Excel-Tabelle mit Gewichtungsspalte und Formeln wie =SUMMENPRODUKT(…) oder =$B$3*C3 — dazu eine Entscheidung mit Begründung. In Teil 2 und im Fachgespräch wird auch die Kritik am Verfahren erwartet: Gewichtung und Punktvergabe sind subjektiv.

In welchem Lernfeld kommt Nutzwertanalyse vor?

Die Formel gehört zu Lernfeld 4 „Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen“ (1. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 1).

Welche Formeln gehören noch zu Beschaffung & Lager?

Zum Bereich Beschaffung & Lager zählen außerdem: Bezugskalkulation (Einstandspreis), Meldebestand (Bestellpunkt), Mindestbestand (Sicherheitsbestand), Durchschnittlicher Lagerbestand, Lagerumschlagshäufigkeit und Lagerdauer.

Rechnen statt nachschlagen

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