Formel · Personal & Entgelt
Krankenquote
Die Krankenquote (Krankenstand) gibt an, wie viel Prozent der vereinbarten Arbeitstage in einem Zeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit ausgefallen sind.
Krankheitstage ÷ Soll-Arbeitstage × 100
Soll-Arbeitstage = Mitarbeitende × vereinbarte Arbeitstage im Zeitraum (ohne Urlaub und Feiertage). Auch „Krankenstand“ oder Ausfallquote genannt.
Typische Fehler bei Krankenquote
- Krankheitstage durch die Zahl der Mitarbeitenden statt durch die Soll-Arbeitstage teilen — das ergibt Krankheitstage je Kopf, keine Quote.
- Urlaubs- und Feiertage in die Soll-Arbeitstage einrechnen.
- Teilzeitkräfte wie Vollzeitkräfte zählen, obwohl die Aufgabe mit Vollzeitäquivalenten rechnet.
Wo Krankenquote in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 8: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Personal planen, beschaffen und verwalten, Arbeitsverträge und Entgeltabrechnungen bearbeiten und arbeitsrechtliche Regeln anwenden.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 8 (Teil 2 / WiSo). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Kundenbeziehungsprozesse · Auftrag, Kunde & Personal · Wirtschafts- & Sozialkunde.
Die Begriffe dazu
- SV-Beitragssätze 2026
- KV 14,6 % + Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % — jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme PV in Sachsen; Kinderlosenzuschlag nur Arbeitnehmer). Unfallversicherung: Arbeitgeber allein, Beitrag nach Gefahrklasse und Lohnsumme.
- Pflegeversicherung — Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge
- Arbeitnehmeranteil regulär 1,8 % (Sachsen 2,3 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte zusätzlich allein → 2,4 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem 2. bis zum 5. Kind je 0,25 Prozentpunkte Abschlag. Der Arbeitgeberanteil bleibt davon unberührt bei 1,8 % (Ausnahme Sachsen: 1,3 %).
- Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze 2026
- RV/AV: 8.450 € monatlich (101.400 € jährlich), bundeseinheitlich. KV/PV: 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich). Über der BBG wird das Einkommen nicht mehr verbeitragt. Versicherungspflichtgrenze KV: 77.400 € jährlich (6.450 € monatlich) — wer dauerhaft mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
- Minijob 2026
- Verdienstgrenze 603 € im Monat — sie ist an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €). Arbeitgeber zahlt Pauschalen an die Minijob-Zentrale (KV 13 %, RV 15 %, ggf. 2 % Pauschsteuer, Umlagen). Arbeitnehmer zahlen 3,6 % Eigenanteil zur RV, können sich aber befreien lassen. Kurzfristige Beschäftigung: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Midijob (Übergangsbereich) 2026
- Monatliches Entgelt von 603,01 € bis 2.000 €. Voll sozialversicherungspflichtig mit vollen Leistungsansprüchen, aber der Arbeitnehmeranteil ist reduziert und steigt gleitend bis zur Obergrenze auf den vollen Satz. Die Rentenansprüche werden aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 32 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- AGG-konforme Formulierung einer Stellenanzeige
- Zeugnissprache richtig deuten
- Entgeltabrechnung Steuerklasse I, kinderlos, mit Kirchensteuer
- Stellenanzeige für den Kundenservice entwerfen
- Entgeltabrechnung über der BBG der Krankenversicherung
- Brutto- und Nettopersonalbedarf im Kundenservice
- Vorteile der internen Personalbeschaffung
- Entgeltabrechnung mit vermögenswirksamen Leistungen
Verwandte Formeln
- Fluktuationsquote
Abgänge im Zeitraum ÷ Ø Personalbestand × 100 - Personalbedarf (brutto/netto)
Bruttopersonalbedarf = Einsatzbedarf + Reservebedarf; Nettopersonalbedarf = Bruttobedarf − (Personalbestand − Abgänge + Zugänge) - Soll-Ist-Abweichung
Abweichung absolut = Ist − Soll; Abweichung in % = (Ist − Soll) ÷ Soll × 100 - Brutto-Netto-Abrechnung
Bruttoentgelt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − AN-Anteil Sozialversicherung = Nettoentgelt − sonstige Abzüge = Auszahlungsbetrag - Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil)
Beitrag = beitragspflichtiges Entgelt (höchstens bis zur BBG) × Beitragssatz; AN-Anteil = AG-Anteil = Beitrag ÷ 2 - Urlaubsanspruch (anteilig)
Teilurlaub = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate; Urlaub bei Teilzeit = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × eigene Arbeitstage je Woche
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Krankenquote?
Krankenquote: Krankheitstage ÷ Soll-Arbeitstage × 100 — Soll-Arbeitstage = Mitarbeitende × vereinbarte Arbeitstage im Zeitraum (ohne Urlaub und Feiertage). Auch „Krankenstand“ oder Ausfallquote genannt.
Welche Fehler passieren bei Krankenquote häufig?
Krankheitstage durch die Zahl der Mitarbeitenden statt durch die Soll-Arbeitstage teilen — das ergibt Krankheitstage je Kopf, keine Quote. Urlaubs- und Feiertage in die Soll-Arbeitstage einrechnen. Teilzeitkräfte wie Vollzeitkräfte zählen, obwohl die Aufgabe mit Vollzeitäquivalenten rechnet.
Wie sieht ein Praxisbeispiel für die Krankenquote aus?
Im Vertrieb der Kontorhaus Brandt GmbH arbeiten 22 Vollzeitkräfte mit je 220 Soll-Arbeitstagen im Jahr, zusammen 4.840 Tage. Gemeldet wurden 290 Krankheitstage. Krankenquote: 290 ÷ 4.840 × 100 ≈ 5,99 %.
Wie kommt die Krankenquote in der Prüfung vor?
Als Kennzahl in personalbezogenen Aufgaben von Teil 2: berechnen, mit Vorjahr oder anderen Abteilungen vergleichen und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements nennen. Sie fließt außerdem als Reservebedarf in die Personalbedarfsplanung ein.
In welchem Lernfeld kommt Krankenquote vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 8 „Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen“ (2. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2 / WiSo).
Welche Formeln gehören noch zu Personal & Entgelt?
Zum Bereich Personal & Entgelt zählen außerdem: Brutto-Netto-Abrechnung, Sozialversicherungsbeiträge (AN- und AG-Anteil), Personalbedarf (brutto/netto), Fluktuationsquote, Urlaubsanspruch (anteilig).
Rechnen statt nachschlagen
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