Formel · Verkaufskalkulation
Rückwärtskalkulation
Die Rückwärtskalkulation geht vom Listenverkaufspreis aus, den der Markt hergibt, und rechnet zurück, wie hoch der Bezugspreis — und daraus der Listeneinkaufspreis — höchstens sein darf, damit Handlungskosten und Gewinn noch gedeckt sind.
Listenverkaufspreis − Kundenrabatt = Zielverkaufspreis − Kundenskonto = Barverkaufspreis − Gewinn = Selbstkosten − Handlungskosten = Bezugspreis (Obergrenze)
Rabatt und Skonto vom Hundert abziehen, Gewinn und Handlungskosten auf Hundert herausrechnen: Selbstkosten = Barverkaufspreis ÷ (1 + Gewinnsatz), Bezugspreis = Selbstkosten ÷ (1 + Handlungskostensatz).
Typische Fehler bei Rückwärtskalkulation
- Gewinn und Handlungskosten vom Hundert abziehen: Weil sie sich auf die kleinere Ausgangsgröße beziehen, muss man durch (1 + Satz) teilen, z. B. Selbstkosten = Barverkaufspreis ÷ 1,10.
- Kundenrabatt und Kundenskonto auf Hundert herausrechnen — rückwärts werden sie einfach vom Hundert abgezogen, weil die Ausgangsgröße bekannt ist.
- Bei der Bezugskalkulation rückwärts vergessen, zuerst die Bezugskosten abzuziehen — erst danach werden Liefererskonto und -rabatt im Hundert herausgerechnet.
Wo Rückwärtskalkulation in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 3: Aufträge bearbeiten und Lernfeld 10: Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern. Kundenanfragen kundenorientiert bearbeiten, Angebote kalkulieren, Aufträge abwickeln und den Zahlungseingang überwachen.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 3 (Teil 1 / Teil 2) und Lernfeld 10 (Teil 2). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: Abschlussprüfung Teil 1 · Kundenbeziehungsprozesse · Auftrag, Kunde & Personal · Kundenbeziehungsprozesse · Kaufmännische Steuerung.
Die Begriffe dazu
- E-Rechnung im B2B — die Fristen
- Seit 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellungspflicht: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle. E-Rechnung = strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) — ein PDF per Mail ist KEINE E-Rechnung. Ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.
- Verkaufskalkulation (vorwärts) im Handel
- Bezugspreis + Handlungskosten = Selbstkosten + Gewinn = Barverkaufspreis + Kundenskonto (im Hundert) = Zielverkaufspreis + Kundenrabatt (im Hundert) = Listenverkaufspreis netto. Beispiel: 180 € + 25 % = 225 € + 10 % = 247,50 € ÷ 0,98 = 252,55 € ÷ 0,90 = 280,61 €.
- Rückwärts- und Differenzkalkulation
- Rückwärts: vom Marktpreis zum höchstmöglichen Bezugspreis — Rabatt und Skonto abziehen (vom Hundert), Gewinn und Handlungskosten herausrechnen (bei 10 % Gewinn ÷ 1,10, bei 25 % Handlungskosten ÷ 1,25). Differenz: Bezugs- und Verkaufspreis stehen fest, gesucht ist der Gewinn. Beispiel: 300 € − 10 % − 2 % = 264,60 € − Selbstkosten 225 € = 39,60 € Gewinn (17,6 %).
- Kalkulationszuschlag, Kalkulationsfaktor, Handelsspanne
- Kalkulationszuschlag = (Listenverkaufspreis netto − Bezugspreis) ÷ Bezugspreis × 100. Kalkulationsfaktor = LVP ÷ Bezugspreis. Handelsspanne = (LVP − Bezugspreis) ÷ LVP × 100. Beispiel 180 € → 280,61 €: Zuschlag 55,9 %, Faktor 1,56, Spanne 35,85 %.
- Rabatt, Skonto, Bonus — der Unterschied
- Rabatt: sofortiger Preisnachlass bei Vertragsschluss (Mengen-, Treue-, Wiederverkäufer-, Sonderrabatt). Skonto: Nachlass für Zahlung innerhalb der Skontofrist (z. B. 2 % in 10 Tagen, 30 Tage netto). Bonus: nachträgliche Vergütung, wenn ein Jahresumsatz erreicht wurde.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 32 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- Bindung an ein Angebot ohne Frist beurteilen
- Listenverkaufspreis per Vorwärtskalkulation ermitteln
- Angebot aus einer Kundenanfrage kalkulieren
- Höchstzulässigen Bezugspreis rückwärts kalkulieren
- Gewinn per Differenzkalkulation prüfen
- Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
- Kleinbetragsrechnung im Showroom ausstellen
- Zahlungseingang mit Skontoabzug prüfen
Verwandte Formeln
- Vorwärtskalkulation (Handel)
Bezugspreis + Handlungskosten = Selbstkosten + Gewinn = Barverkaufspreis + Kundenskonto = Zielverkaufspreis + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis (netto) - Differenzkalkulation
Gewinn = Barverkaufspreis − Selbstkosten; Gewinnzuschlag = Gewinn ÷ Selbstkosten × 100 - Vermehrter und verminderter Grundwert
Grundwert = vermehrter Grundwert ÷ (100 + p) × 100; Grundwert = verminderter Grundwert ÷ (100 − p) × 100 - Kalkulationszuschlag und Kalkulationsfaktor
Kalkulationszuschlag = (Listenverkaufspreis − Bezugspreis) ÷ Bezugspreis × 100; Kalkulationsfaktor = Listenverkaufspreis ÷ Bezugspreis - Handelsspanne
(Listenverkaufspreis − Bezugspreis) ÷ Listenverkaufspreis × 100 - Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer und Skonto
Umsatzsteuer = Nettobetrag × 19 ÷ 100; Rechnungsbetrag = Nettobetrag + Umsatzsteuer; Überweisungsbetrag = Rechnungsbetrag − Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Rückwärtskalkulation?
Rückwärtskalkulation: Listenverkaufspreis − Kundenrabatt = Zielverkaufspreis − Kundenskonto = Barverkaufspreis − Gewinn = Selbstkosten − Handlungskosten = Bezugspreis (Obergrenze) — Rabatt und Skonto vom Hundert abziehen, Gewinn und Handlungskosten auf Hundert herausrechnen: Selbstkosten = Barverkaufspreis ÷ (1 + Gewinnsatz), Bezugspreis = Selbstkosten ÷ (1 + Handlungskostensatz).
Welche Fehler passieren bei Rückwärtskalkulation häufig?
Gewinn und Handlungskosten vom Hundert abziehen: Weil sie sich auf die kleinere Ausgangsgröße beziehen, muss man durch (1 + Satz) teilen, z. B. Selbstkosten = Barverkaufspreis ÷ 1,10. Kundenrabatt und Kundenskonto auf Hundert herausrechnen — rückwärts werden sie einfach vom Hundert abgezogen, weil die Ausgangsgröße bekannt ist. Bei der Bezugskalkulation rückwärts vergessen, zuerst die Bezugskosten abzuziehen — erst danach werden Liefererskonto und -rabatt im Hundert herausgerechnet.
Wie sieht ein Praxisbeispiel für die Rückwärtskalkulation aus?
Ein Bürostuhl lässt sich bei Kunden der Kontorhaus Brandt GmbH für höchstens 890 € netto verkaufen. Kundenrabatt 10 % (89 €): 801 €. Kundenskonto 2 % (16,02 €): Barverkaufspreis 784,98 €. Gewinn 10 % auf Hundert: 784,98 € ÷ 1,10 = 713,62 € Selbstkosten. Handlungskosten 30 % auf Hundert: 713,62 € ÷ 1,30 = 548,94 € maximaler Bezugspreis. Weiter rückwärts mit 8,50 € Bezugskosten, 3 % Liefererskonto und 20 % Liefererrabatt: 540,44 € ÷ 0,97 = 557,15 €, ÷ 0,80 = 696,44 € höchster Listeneinkaufspreis.
Wann wird in der Prüfung rückwärts kalkuliert?
Immer dann, wenn ein Marktpreis oder ein Konkurrenzangebot vorgegeben ist und gefragt wird, was die Ware im Einkauf höchstens kosten darf — typisch in Teil 2 (Kundenbeziehungsprozesse) und in Lernfeld 3 und 4. Ein Hinweis in der Aufgabe ist oft „Preisobergrenze“ oder „maximaler Einkaufspreis“.
In welchem Lernfeld kommt Rückwärtskalkulation vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 3 „Aufträge bearbeiten“ (1. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 1 / Teil 2) und Lernfeld 10 „Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern“ (3. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2).
Welche Formeln gehören noch zu Verkaufskalkulation?
Zum Bereich Verkaufskalkulation zählen außerdem: Vorwärtskalkulation (Handel), Differenzkalkulation, Kalkulationszuschlag und Kalkulationsfaktor, Handelsspanne, Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer und Skonto.
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